Wird ein Bauprojekt realisiert, kann es zu Konflikten zwischen Unternehmern, Subunternehmern, Architekten, Bauherren und Nachbarn kommen. Nachtragsforderungen, Haftung für Baumängel, Verzug beim Baufortschritt und vieles mehr bergen erfahrungsgemäss hohes Konfliktpotenzial.
Wir beraten alle Involvierten beim Abschluss von Werkverträgen, Architekturverträgen und Aufträgen, um das Konfliktpotenzial möglichst klein zu halten. Wir vertreten Ihre Ansprüche aus Werkverträgen gegenüber der Gegenpartei und repräsentieren sie vor Schlichtungsbehörden und Gerichten.
Wie wir Helfen können
Ansprechpartner Werkvertragsrecht
Dr. iur. Rechtsanwalt und Notar
Daniel Agten
lic. iur. Rechtsanwalt und Notar
Reto Joos
MLaw Rechtsanwalt
Cyrill Mayr von Baldegg
lic. iur. Rechtsanwalt