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Strafrecht

Hausdurchsuchung, Einvernahme, Strafbefehl, Anklage? Als beschuldigte Person im Strafverfahren sind Sie plötzlich mit grosser Ungewissheit konfrontiert. Als erfahrene Strafverteidiger und Strafverteidigerinnen erarbeiten wir mit Ihnen eine dynamische Verteidigungsstrategie und vertreten Sie in jedem Stadium des Verfahrens umfassend und engagiert. Wir verteidigen Sie im Kern-, Wirtschafts-, Steuer- und Nebenstrafrecht (Strassenverkehrsrecht, Betäubungsmittelrecht, Umweltstrafrecht etc.)

Sind Sie mit schweren Vorwürfen konfrontiert müssen Sie von Gesetzes wegen von einer Anwältin oder einem Anwalt verteidigt werden, und zwar von Beginn des Verfahrens an (notwendige Verteidigung, Anwalt der ersten Stunde). Betrauen Sie unsere Strafverteidiger und Strafverteidigerinnen mit Ihrer Verteidigung, indem Sie selbst mit uns Kontakt aufnehmen oder die Polizei darum bitten, mit uns Kontakt aufzunehmen.

Ausserhalb des Bagatellbereichs und bei Mittellosigkeit besteht die Möglichkeit der unentgeltlichen Verteidigung durch einen amtlichen Verteidiger oder eine amtliche Verteidigerin. wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, lassen wir für Sie von der Verfahrensleitung als amtlicher Verteidiger oder amtliche Verteidigerin einsetzen.

Haben Sie oder Ihre Unternehmung durch eine Straftat einen körperlichen, psychischen oder finanziellen Schaden erlitten? Wir beraten Opfer und Geschädigte von Straftaten bei Strafanzeigen und vertreten Sie als Straf- und Zivilkläger.

Von Geldwäscherei oder Privatbestechung bis zum Umweltschutzrecht – Unternehmungen tun gut daran, strafrechtliche Risiken präventiv anzugehen. Wir beraten KMU umfassend und zeigen betriebliche Risiken auf.

Kommt es unternehmensintern zu strafbaren Handlungen oder einem Verdacht ist Fingerspitzengefühl gefragt. Wir beraten Unternehmungen bei einem entsprechenden Verdacht und in einem Strafverfahren. Dabei behalten wir die Interessen des Unternehmens stets im Auge.

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