Persönlichkeitsverletzungen können für die betroffenen schwerwiegende Folgen haben.
Der Vorwurf der Persönlichkeitsverletzung kann jedoch auch zu Unrecht erhoben werden. Persönlichkeitsrechtliche Angelegenheiten sind oft dringend, insbesondere, wenn eine persönlichkeitsverletzende Veröffentlichung droht oder vorsorgliche Massnahmen oder superprovisorische Massnahmen ohne Anhörung ergriffen wurden.
Wir beraten Sie zu Präventivmassnahmen, wenn Persönlichkeitsverletzungen drohen und vertreten Sie falls nötig vor Gericht. Gleichzeitig wehren wir für Sie ungerechtfertigte Ansprüche ab, sollten Sie dem Vorwurf einer Persönlichkeitsverletzung ausgesetzt sein.
Wie wir Helfen können
Ansprechpartner Personenrecht
MLaw Rechtsanwältin
Katrin Humbel
MLaw Rechtsanwalt
Cyrill Mayr von Baldegg
lic. iur. Rechtsanwalt