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Medienrecht

Medien nehmen im Rechtsstaat die wichtige Funktion des «public watchdogs» wahr. Sie werden deshalb zu Recht als «vierte Gewalt» bezeichnet. Um diese Funktion ungehindert wahrzunehmen, geniessen Medienunternehmen und Medienschaffende gesetzliche Privilegien wie Quellenschutz, Schutz vor Zensur etc. Diese Rechte sind Ausfluss der Menschen- und Grundrechte Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit sowie Medienfreiheit. 

Grundrechte können jedoch unter gewissen Voraussetzungen eingeschränkt werden. Medien müssen sich an die geltenden straf- und zivilrechtlichen Regeln halten. Journalistinnen und Journalisten denken aber nicht in strafrechtlichen Tatbeständen oder zivilrechtlichen Anspruchsgrundlagen, sondern in Stories. 

Wir beraten Medienunternehmungen, Journalistinnen und Journalisten im Spannungsfeld zwischen Story und Recht. Ferner vertreten wir Medienunternehmungen in medienrechtlichen Gerichtsverfahren, samt vorsorglichen superprovisorischen Massnahmeverfahren.

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