Notarielle Beurkundungen schaffen Rechtssicherheit. Bestimmte Rechtsgeschäfte sind nur dann gültig, wenn sie von einem Notar oder einer Notarin öffentlich beurkundet werden. Dies gilt insbesondere für Grundstückgeschäfte, Ehe- und Erbverträge sowie für zahlreiche gesellschaftsrechtliche Vorgänge. Die notarielle Form schützt alle Beteiligten und stellt sicher, dass die rechtlichen Konsequenzen verstanden werden.
Als Notare beraten wir Sie umfassend über den Inhalt und die Wirkungen des zu beurkundenden Rechtsgeschäfts. Wir prüfen die Identität der Beteiligten, stellen die Geschäftsfähigkeit fest und achten darauf, dass alle erforderlichen Bewilligungen vorliegen. Bei Grundstückgeschäften klären wir die Eigentumsverhältnisse, prüfen Grundbucheinträge und sorgen für die korrekte Eintragung der neuen Rechte.
Im Gesellschaftsrecht beurkunden wir Gründungen von Aktiengesellschaften und GmbH, Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen, Statutenänderungen, Fusionen, Spaltungen und Liquidationen. Wir koordinieren die anschliessenden Handelsregisteranmeldungen und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.
Bei Ehe- und Erbverträgen, Testamenten und Vorsorgeaufträgen stellen wir sicher, dass Ihr Wille rechtsgültig festgehalten wird und die gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten sind. Wir nehmen uns die Zeit, komplexe Sachverhalte verständlich zu erklären und sorgen dafür, dass die Beurkundung für alle Beteiligten nachvollziehbar ist.
Notarielle Dienstleistungen erfordern Sorgfalt, Unabhängigkeit und Neutralität. Wir erfüllen diese Anforderungen und stehen Ihnen für sämtliche Beurkundungen zur Verfügung.
Wie wir Helfen können
Ansprechpartner Notariat
Dr. iur. Rechtsanwalt und Notar
Daniel Agten
lic. iur. Rechtsanwalt und Notar
Reto Joos
MLaw Rechtsanwalt
Cyrill Mayr von Baldegg
lic. iur. Rechtsanwalt