Bei internationalen Verhältnissen stellen sich regelmässig die Fragen, welches Gericht zuständig und das Recht welchen Staates anwendbar ist. Zudem besteht bereits beim Vertragsschluss die Gestaltungsmöglichkeit das zuständige Gericht und das anwendbare Recht zu wählen.
Wir beraten Sie umfassend bei der Anwendung des internationalen Zivilprozess- und internationalen Privatrechts. Ferner vertreten wir Ihre Ansprüche auch bei Internationalen Verhältnissen vor schweizerischen Gerichten.