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Arbeitsrecht

Arbeit ist mehr als blosser Broterwerb. Arbeitnehmer und Arbeitgeberin sind im besten Fall aufeinander angewiesen und im schlechtesten Fall einander ausgeliefert. Dass es nicht zu Letzterem kommt, helfen wir Arbeitgeberinnen bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, allgemeinen Anstellungsbedingungen, internen Reglementen und prüfen für Arbeitnehmer ihre Arbeitsverträge.

Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten beraten und vertreten wir Arbeitgeber und Arbeitnehmer umfassend: Besteht Anspruch auf Entschädigung aufgrund einer missbräuchlichen Kündigung? Erfolgte eine ordentliche Kündigung zur Unzeit oder eine fristlose Kündigung zu Unrecht? Entspricht das Arbeitszeugnis den gesetzlichen Vorgaben? Bestehen Lohnfortzahlungspflichten wegen Krankheit oder Unfall? Wie weit darf ein Konkurrenzverbot gehen?

Soll ein Arbeitsverhältnis nicht durch eine umständliche Kündigung enden, besteht die Möglichkeit, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen beenden. Wir beraten Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der Verhandlung von Auflösungsvereinbarungen.

Sollten wir Ihre arbeitsrechtlichen Ansprüche nicht aussergerichtlich befriedigen können, vertreten wir Sie bei der Geltendmachung Ihrer Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis vor den Schlichtungsbehörden und Gerichten.

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