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Familienrecht

Wir beraten und vertreten Sie in sämtlichen persönlichen und familiären Lebenslagen. Zwischenmenschliche Partnerschaften können heutzutage rechtlich ganz unterschiedlich ausgestaltet sein. Wir beraten Sie zu sämtlichen Familien- und Partnerschaftsmodellen und behalten dabei die möglichen Konsequenzen im Auge.

Kommt es zu einem Bruch in der Partnerschaft beraten wir Sie als Paar oder Einzelperson über Ihre rechtlichen Möglichkeiten, um Ihre Zukunft optimal zu gestalten. Bei verheirateten Paaren oder Personen in eingetragener Partnerschaft vertreten wir Sie im Eheschutzverfahren, bei welchem es um die Trennung, elterliche Sorge, Zuteilung der Obhut über die Kinder, Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt etc. geht. 

Kommt es definitiv zur Scheidung muss zusätzlich das Güterrecht der Ehegatten geregelt werden. Wir beraten und vertreten sie in streiteigen Scheidungen sowie in Scheidungen auf gemeinsames Begehren.

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